Neue Rechtslage:
Geistiges Heilen ohne Heilpraktiker-Erlaubnis möglich
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.
Am 02.03.2004 hat das Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen (AZ: 1 BvR 784/03) entschieden, dass Geistheilung keine erlaubnispflichtige Tätigkeit im Sinne des HPG (Heilpraktikergesetz) darstellt, so lange der Heiler seine Patienten vor der Behandlung schriftlich darauf hinweist, dass seine Tätigkeit die Tätigkeit eines Arztes nicht ersetzt. Dieser Hinweis kann in Form eines Merkblattes erfolgen oder als gut sichtbarer Aushang im Behandlungszimmer.
Das Urteil auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts:
www.bverfg.de/entscheidungen/k20040302_1bvr078403.html
Einen wichtigen Diskussionsschwerpunkt wird sicherlich die neue Rechtslage darstellen: Nach langen Jahren juristischer Auseinandersetzungen wurde für Heiler in Deutschland ein entscheidender Qualitätssprung in der Rechtssprechung erreicht: Geistig-spirituelles Heilen ist per Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März 2004 ohne Heilpraktiker-Erlaubnis möglich. Mit Unterstützung zahlreicher Mitglieder und Mitgliedsverbände des Dachverbandes Geis-tiges Heilen e.V. ging ein Heiler den langen, oft zähen Weg durch die Instanzen.
Bislang galt in Deutschland: Geistiges Heilen war zwar im Grundsatz erlaubt, wer aber berufsmäßig oder gewerblich Heilkunde betrieb, musste dazu Arzt oder Heilpraktiker sein.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erlaubt nun geistig-spirituelles Heilen, welches der Aktivierung der Selbstheilungskräfte dient, ohne Heilpraktiker-Erlaubnis. Um sicher zu stellen, dass Patienten/Klienten nicht an Scharlatane geraten, die sie unter Vortäuschung ärztlicher Kenntnisse von notwendiger medizinischer Versorgung abhalten und dadurch deren Gesundheit gefährden, gilt jedoch nach wie vor ein Grundsatz:
Der Heiler/die Heilerin weist vor Beginn der Behandlung darauf hin, dass geistig-spirituelles Heilen kein Ersatz ist für die Behandlung von Ärzten und Heilpraktikern und stellt dem zufolge keine Diagnosen.
Drei Säulen des Gesundheitssystems
Die im DGH als Mitglieder eingetragenen HeilerInnen verstehen sich als komplementär, sprich: ergänzend zu allen anderen anerkannten Heilberufen, wie Ärzten, Therapeuten und Heilpraktikern, also ausdrücklich nicht als alternativ im Sinne von entweder/oder. So nimmt es nicht Wunder, dass auch Ärzte, Physiotherapeuten oder HeilpraktikerInnen Mitglieder des DGH sind. Geistig-spirituelle Heilmethoden sollen ergänzend zu den genannten anerkannten Heilmethoden jedem Menschen zur Verfügung stehen, der diese wünscht. Die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes macht nun die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen „Sparten“ ganz unkompliziert möglich. Der Arzt beispielsweise diagnostiziert und therapiert die Krankheit, bzw. das Leiden und übernimmt hierfür die Verantwortung, kann jedoch einen Patienten an HeilerInnen empfehlen - ohne dies beaufsichtigen zu müssen - da laut der neuen Rechtssprechung geistig-spirituelles Heilen ausdrücklich keine medizinische Behandlung, sondern der Seelsorge oder der Religionsausübung mit dem Ziel der Aktivierung der Selbstheilungskräfte zuzuordnen ist.
Geistig-spirituelle Heilweisen
Wer ganzheitlichen Heilweisen offen gegenüber steht, bringt Verständnis für Zusammenhänge auf, die alle Ebenen des Lebens und somit alle Ebenen des Genesens und Heil-Werdens betreffen: Körper, Geist und Seele.
Die Bandbreite geistiger, spiritueller, energetischer Heilweisen ist groß. Für den Hilfe-Suchenden ist es relativ unerheblich, ob ihm ein nach englischer Schule ausgebildeter Heiler die Hände auflegt, ob Reiki-Energie wirkt, ob Huna oder die christliche Krankensalbung praktiziert wird. Jede Art geistigen Heilens hat ihre Wirkung und somit ihre Berechtigung. Der Dachverband Geistiges Heilen e. V. versteht sich deshalb als ein „Haus“, in dem jeder, der geistige Heilweisen anwendet, praktiziert oder nutzt, sein „Dach über dem Kopf“ finden kann - vorausgesetzt, ethisch-moralische Grundprinzipien werden anerkannt. Mehr als 5000 Mitglieder, einschließlich der angeschlossenen Mitglieds- und Fördervereine, sind mittlerweile unter diesem Dach vereint.
Ethische Grundsätze für Heiler
Um Hilfesuchende und Patienten zu schützen und um für HeilerInnen eine Art Qualitätssiegel zu schaffen, haben sich Mitglieder des DGH mit ihrer Unterschrift zu konkreten ethischen Grundsätzen bekannt. Da im Mittelpunkt geistigen Heilens der Mensch steht, gilt: Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten/Klienten gilt uneingeschränkt. Der Patient entscheidet, ob und wie viele Heilbehandlungen er in Anspruch nehmen möchte. Vor Beginn der Behandlung muss jeder Patient durch den Heiler darauf hingewiesen werden, dass geistig-spirituelle HeilerInnen weder Diagnosen stellen, noch ärztliche oder heilpraktische Therapien ersetzen. Im DGH organisierte HeilerInnen geben kein Heilungsversprechen oder auch nur Versprechen auf Linderung ab. Sie tragen weder Phantasienamen oder -titel, wie „weltbester Hellseher“ noch hausieren sie mit Dankschreiben oder „fortgeworfenen Krücken“ geheilter Patienten.
Gut ausgebildete und seriöse HeilerInnen, die Mitglieder des DGH sind, vermittelt die Geschäftsstelle des Verbandes auf Anfrage. Informationen zum DGH, zum geistigen Heilen, zur aktuellen Rechtslage und selbstverständlich zum Kongress sind auf der Homepage des Dachverbandes unter www.dgh-ev.de zu finden.
[Verona Gerasch]
Verona Gerasch, Jahrgang 1962, ist Mitglied des DGH und im Vorstand des Dachverbandes mitverantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit. Von „bürgerlichem Beruf“ Journalistin und PR-Beraterin betreibt sie eine Praxis für geistig-spirituelles Heilen und ganzheitliche Lebensberatung. Zur Auseinandersetzung mit spirituellen Themen und mit spiritueller Heilungsbegleitung kam sie durch eigene Erkrankung, bei der die Schulmedizin allein nicht half. Seit fast zehn Jahren arbeitet sie kontinuierlich an ihrer Ausbildung in Sachen geistig-energetischem Heilen und ganzheitlicher Lebensberatung.
Dorfbachstraße 31, 78655 Dunningen (bei Rottweil), Fon: +49.7403.922 970,
E-Mail: verona-gerasch@gmx.de
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